Vorkehrungen und Vorgehen bei Missbräuchen
Jede Form von Übergriff und Missbrauch soll im Ansatz verhindert werden.
Bereits bei der Anstellung von Mitarbeitenden wird der Einhaltung von Sorgfaltspflichten (Sonderprivatauszug, Strafregisterauszug) grosse Beachtung geschenkt.
Dabei geht es im Schutzkonzept um folgende Bereiche: physische, psychische und sexualisierte Gewalt, Mobbing, Arbeitsplatzkonflikte und emotionale Grenzverletzungen.
Alle 5 Jahre wird von Mitarbeitenden, welche mit Kindern und/oder Schutzbedürftigen arbeiten, ein aktueller Sonderprivatauszug eingeholt.
Jeder neue Mitarbeitende ist verpflichtet, den Kurs zur Einführung in das Schutzkonzept des Bistums zu besuchen. Dieser befasst sich nebst der Thematik sexueller Missbräuche auch mit der Sensibilisierung für weitere Bereiche von Übergriffen.
In den jährlichen Gesprächen wird jede*r Mitarbeitende explizit danach gefragt, ob in seinem beruflichen Umfeld irgendetwas beobachtet oder gehört worden ist, das in den weit gefassten Bereich von Übergriffen fallen könnte. In den vergangenen Jahren wurde diese Frage von sämtlichen Mitarbeitenden mit einem klaren „nein“ beantwortet.
In der Sendung Schweiz Aktuell wurde aufgezeigt, wie das Bistum St.Gallen Missbräuche durch Prävention möglichst verhindern möchte.
Die Sendung entstand im Zusammenhang mit der aktuellen Bischofskonferenz zum Thema Missbrauch in Rom. Wir danken für die Möglichkeit die leider furchtbare Thematik auch einmal aus einer anderen Perspektive zu zeigen.
Missbräuche müssen ans Licht kommen -nur so kann es für die betroffenen Personen Hoffnung geben und in ihrem Leben wieder hell werden.
Das Bistum St. Gallen ist darum bemüht, dass Missbräuche unkompliziert gemeldet und somit angegangen werden können. Es hat dafür vom Bistum unabhängige Meldestellen eingerichtet, welche vertraulich arbeiten.